Die Schülermitverantwortung (SMV)
Die Arbeit der SMV ist in Art. 62 BayEUG geregelt:
- SchülerInnen soll die Möglichkeit der Mitgestaltung („Leben und Unterricht“) ihrer Schule gegeben werden.
- Hierfür Wahl von SchülersprecherIn und StellvertreterIn
- Unterstützung dieser von Schulleitung, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten
Aufgaben:
Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, Übernahme von Ordnungsaufgaben, Wahrnehmung schulischer Interessen der MitschülerInnen, Mithilfe bei Lösung von Konfliktfällen
Rechte:
- Information durch die Schule, wenn für SMV von Belang
- Übermittlung von Wünschen und Anregungen der SchülerInnen an Schulleitung, Lehrkräfte und Elternbeirat
- Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften oder Schulleitung
- Mitsprache bei der Hausordnung
- Anregungen bei der Gestaltung von Kursen, Schulveranstaltungen und im Lehrplanrahmen zum Unterricht geben
Termine:
| Datum | Uhrzeit | Inhalt |
| Klassensprecherversammlung laut Einladung | ||
Die Schülersprecher des Schuljahres 2025/2026: