Die Schülermitverantwortung (SMV)

Die Arbeit der SMV ist in Art. 62 BayEUG geregelt:

  • SchülerInnen soll die Möglichkeit der Mitgestaltung („Leben und Unterricht“) ihrer Schule gegeben werden.
  • Hierfür Wahl von SchülersprecherIn und StellvertreterIn
  • Unterstützung dieser von Schulleitung, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten

Aufgaben:

Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, Übernahme von Ordnungsaufgaben, Wahrnehmung schulischer Interessen der MitschülerInnen, Mithilfe bei Lösung von Konfliktfällen

Rechte:
  • Information durch die Schule, wenn für SMV von Belang
  • Übermittlung von Wünschen und Anregungen der SchülerInnen an Schulleitung, Lehrkräfte und Elternbeirat
  • Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften oder Schulleitung
  • Mitsprache bei der Hausordnung
  • Anregungen bei der Gestaltung von Kursen, Schulveranstaltungen und im Lehrplanrahmen zum Unterricht geben

Termine:

Datum Uhrzeit Inhalt
04.10.2024 13:15-14:45 Uhr Klassensprecherversammlung mit Wahl der Verbindungslehrkräfte und der SchülersprecherInnen
    Klassensprecherversammlung laut Einladung
     
     

Die Schülersprecher des Schuljahres 2024/2025: