Informationen zur Anmeldung
Anmeldung und Probeunterricht:
- Beginn des Anmeldezeitraums: 26. Februar 2024
- Anmeldung zum Probeunterricht: ab 26. Februar 2024
- Probeunterricht: 06. Mai 2024 bis 08. Mai 2024
Das Sekretariat ist täglich bis 12:30 Uhr geöffnet.
Das jeweilige Anmeldeformular finden Sie rechts im Materialbereich zum Download.
Bei der Anmeldung sind unbedingt mitzubringen:
- Zwischenzeugnis im Original
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (laut IfSG)
- Geburtsurkunde
Der Eintritt in die zweistufige Wirtschaftsschule ist möglich für Schüler ...
- mit qualifizierendem Abschluss der Mittelschule,
- die mit Erfolg die Jahrgangsstufe 9 der Realschule, des M-Zugs der Mittelschule oder des Gymnasiums durchlaufen haben,
- die die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums ohne Erfolg absolviert haben, aber im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt haben.
- die die Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule erfolgreich durchlaufen haben und eine erfolgreiche Probezeit an der Wirtschaftsschule absolviert haben.
Eine unmittelbare Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 der zweistufigen Wirtschaftsschule ist nicht möglich.
Bei allen Formen der Wirtschaftsschule ist zu beachten, dass eine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nur im Umfang der vorhandenen Schulplätze erfolgen kann.
Weitere detailierte Informationen erhalten Sie hier und im Downloadbereich rechts.
Aufnahme nach der vollendeten 6. oder 7. Klasse Mittelschule in die 7. Klasse der 4-stufigen Wirtschaftsschule:
Geeignet für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule sind Schüler, die im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch erreichen.
Schüler, die die Aufnahmeprüfung in den M-Zweig der Mittelschule bestanden haben, können ebenfalls an die Wirtschaftsschule übertreten.
Schüler, die für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule nicht geeignet sind, können an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen. Wird dieser Probeunterricht erfolgreich absolviert, steht der Weg zur Aufnahme in eine Wirtschaftsschule offen.
Schüler, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben, werden in die Wirtschaftsschule aufgenommen, wenn die Erziehungsberechtigten dies beantragen.
Aufnahme nach der 6. Klasse Realschule / Gymnasium in die 7. Klasse der 4-stufigen Wirtschaftsschule:
Die vierstufige Wirtschaftsschule steht auch Realschülern oder Gymnasiasten offen, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die 7. Jahrgangsstufe erhalten haben oder im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.
Weitere detailierte Informationen erhalten Sie hier und im Downloadbereich rechts.
Aufnahme nach der vollendeten 5. Mittelschule, Realschule oder Gymnasium in die 6. Klasse (Vorklasse) der Wirtschaftsschule:
Anmelden können sich alle Schülerinnen und Schüler, die derzeit eine 5. Klasse der o.g. Schulen besuchen, mit dem Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der Wirtschaftsschule.
Weitere detailierte Informationen erhalten Sie hier und im Downloadbereich rechts.