Der Elternbeirat der Wirtschaftsschule Kitzingen

Funktion Name Vorname
1. Vorsitzende, Mitglied des Schulforums Gringel Carina
2. Vorsitzende, Mitglied des Schulforums König Isabel
Schriftführerin, Mitglied des Schulforums Döring Alexandra
Kassenführerin Bradenstein-Stubenrauch Manuela
Beisitzer Werner Stephan
Beisitzerin Heinritz Claudia
BeisitzerIn Ebert Sonja
BeisitzerIn Köhler Sarah
BeisitzerIn Pfannes Christine
BeisitzerIn, Mitglied des Schulforums Pfister Monika
BeisitzerIn Sauer Tamara
BeisitzerIn Schäfer Alexandra

Unser Elternbeirat

Wir setzen uns ein für unsere Schule...

  • in der sich unsere Kinder wohlfühlen und unterstützt werden,
  • in der unsere Lehrkräfte gerne mit dem Elternbeirat zusammenarbeiten und diese Möglichkeit auch nutzen,
  • in der wir Eltern aufgenommen und gefragt werden.

Sind Sie dabei?

  • Sprechen Sie uns an!
  • Senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
  • Nehmen Sie teil an unseren Aktivitäten und beachten Sie unseren Kalender.
  • Beteiligen Sie sich mit neuen Ideen und Vorschlägen.
  • Folgen Sie den Einladungen der Schule.

Aufgaben des Elternbeirats:

Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Er befasst sich mit Problemen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden, und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Die Aufgaben des Elternbeirats sind gesetzlich, u.a. im BayEUG, geregelt.

Für Fragen, Wünsche, Anregungen,... an den Elternbeirat nehmen Sie gerne auch per E-Mail Kontakt auf.

Rechtliche Grundlagen des Elternbeirats:

Amtszeit und Mitgliedschaft des Elternbeirats sind in der Wirtschaftsschulordnung geregelt.

Auf der Homepage des Kultusministeriums finden Sie Festlegungen zur Arbeit des Elternbeirats.

  • Die Wahlen zum Elternbeirat werden zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt.
  • Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre. Sie beginnt am Ersten des Monats, der auf die Wahl folgt. Zur gleichen Zeit endet die Amtszeit des bisherigen Elternbeirats.
  • Die Tätigkeit im Elternbeirat ist ehrenamtlich.
  • Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf der Amtszeit, dem Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Ehrenamts, der Auflösung des Elternbeirats oder dem Verlust der Wählbarkeit. An die Stelle ausgeschiedener Mitglieder rücken für die restliche Dauer der Amtszeit die Ersatzleute in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen nach.
  • Die Mitglieder des Elternbeirats haben auch nach Beendigung der Mitgliedschaft über die ihnen bei ihrer Tätigkeit als Elternbeirat bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.